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BWO 1985 § 54 Öffentlichkeit (Law)
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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BWO 1985 § 11 Geldbußen (Law)
Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes fließen in die Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 2 des Bundes...
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BWO 1985 Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußno...