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AKG § 103 Gerichtliche Verfahren für Ansprüche ausländischer und staatenloser Gläubiger (Law)
(1) Die in § 27 Abs. 3 genannten Personen können auf Grund von Ansprüchen, für deren Anmeldung nach § 28 Abs. 1 eine Frist vorgesehen ist, bis zum Ablauf der in § 102 Abs. 1 bezeichneten ...
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AKG § 13 Ansprüche auf Abgabe von Erklärungen (Law)
Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1) auf Erteilung von Auskünften, Quittungen, Arbeitsbescheinigungen, Zeugnissen und ähnlichen Bescheinigungen sowie auf Abgabe von Erklärungen gegenüber den öffentlichen ...