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BBG 2009 § 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit (Law)
(1) Wenn dienstliche Gründe es erfordern, können Beamtinnen und Beamte für Zwecke der Verteidigung verpflichtet werden, vorübergehend in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinscha...
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BBG 2009 § 59 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand (Law)
Die Versetzung in den Ruhestand wird von der für die Ernennung zuständigen Stelle verfügt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schr...