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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HGB § 156 (Law)
Bis zur Beendigung der Liquidation kommen in bezug auf das Rechtsverhältnis der bisherigen Gesellschafter untereinander sowie der Gesellschaft zu Dritten die Vorschriften des zweiten und dritten Titel...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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FlurbG § 156 (Law)
Auf anhängige Verfahren, in denen die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes oder der ihm gleichstehenden Urkunde begonnen hat, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden, sofern die Landesgesetzgebung nicht ...
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StPO § 156 Anklagerücknahme (Law)
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.
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StVollzG § 156 Anstaltsleitung (Law)
(1) Für jede Justizvollzugsanstalt ist ein Beamter des höheren Dienstes zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen. Aus besonderen Gründen kann eine Anstalt auch von einem Beamten des gehobenen Dienstes g...
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ZVG § 156 (Law)
(1) Die laufenden Beträge der öffentlichen Lasten sind von dem Verwalter ohne weiteres Verfahren zu berichtigen. Dies gilt auch bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum für die laufenden Beträge ...
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FGO § 156 (Law)
§ 6 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.
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GVG § 156 (Law)
Die Gerichte haben sich in Zivilsachen und in Strafsachen Rechtshilfe zu leisten.
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GWB § 156 Vergabekammern (Law)
(1) Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vergabe von Konzessionen nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen, die ...
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GewO § 156 Übergangsregelungen (Law)
(1) Gewerbetreibende, die vor dem 1. Januar 2007 Versicherungen im Sinne des § 34d Abs. 1 vermittelt haben, bedürfen bis zum 1. Januar 2009 keiner Erlaubnis. Abweichend von § 34d Abs. 7 hat in diesem ...
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SGG § 156 (Law)
(1) Die Berufung kann bis zur Rechtskraft des Urteils oder des nach § 153 Abs. 4 oder § 158 Satz 2 ergangenen Beschlusses zurückgenommen werden. Die Zurücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BG...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Ta...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...