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SGB 7 § 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten (Law)
(1) Jede Berufsgenossenschaft trägt jährlich Rentenlasten in Höhe des 5,5fachen ihrer Neurenten für Arbeitsunfälle und des 3,4fachen ihrer mit dem Latenzfaktor gewichteten Neurenten für Berufskrankhei...
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SGB 7 § 72 Beginn von Renten (Law)
(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem 1. der Anspruch auf Verletztengeld endet,...
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SGB 7 § 2 Versicherung kraft Gesetzes (Law)
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte, 2. Lernende währ...