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AO 1977 § 207 Außerkrafttreten, Aufhebung und Änderung der verbindlichen Zusage (Law)
(1) Die verbindliche Zusage tritt außer Kraft, wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden. (2) Die Finanzbehörde kann die verbindliche Zusage mit Wirkung...
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AO 1977 § 78 Beteiligte (Law)
Beteiligte sind 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. ...