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SGB 6 § 212 Beitragsüberwachung (Law)
Die Träger der Rentenversicherung überwachen die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Pflichtbeiträge, soweit sie unmittelbar an sie zu zahlen sind. Die Träger der Rentenversicherung sind zur Prü...
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SGB 6 Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III (Law)
Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: ...