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AktG § 212 Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte (Law)
Neue Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital zu. Ein entgegenstehender Beschluß der Hauptversammlung ist nichtig.
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AktG § 90 Berichte an den Aufsichtsrat (Law)
(1) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über 1. die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen d...