-
SGB 6 § 281 Nachversicherung (Law)
(1) Sind für den Nachversicherungszeitraum bereits freiwillige Beiträge vor dem 1. Januar 1992 gezahlt worden, werden diese Beiträge nicht erstattet. Sie gelten als Beiträge zur Höherversicherung. ...
-
SGB 6 § 91 Aufteilung von Witwenrenten und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte (Law)
Besteht für denselben Zeitraum aus den Rentenanwartschaften eines Versicherten Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente für mehrere Berechtigte, erhält jeder Berechtigte den Teil der Witwenrente oder...
-
SGB 6 Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III (Law)
Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: ...