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BWO 1985 § 76 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis (Law)
(1) Der Kreiswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt nach den Wahlniederschriften das endgültige Ergebnis der Wahl im Wahlkreis ...
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BWO 1985 Anlage 32 (zu § 76 Abs. 6) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 65 - 67 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BWO 1985 Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag, Fundstelle: Anlageband ...