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BewG § 80 Vervielfältiger (Law)
(1) Die Zahl, mit der die Jahresrohmiete zu vervielfachen ist (Vervielfältiger), ist aus den Anlagen 3 bis 8 zu entnehmen. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach der Grundstücksart, der Bauart und Bau...
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BewG § 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (Law)
(1) Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Ist die Dauer des Rechts auß...
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BewG (XXXX) Anlagen 10 bis 13 (weggefallen) (Law)
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BewG Anlage 9a (zu § 13) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1992, 1860 u. 1861; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...