Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 86/16 (Urteil)
...VIII ZR 80/71, BGHZ 57, 301, 302 mwN). Nichts anderes gilt in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren. Das Änderungsinteresse des Rechtsmittelführers erhöht oder ermäßigt sich nicht dadurch, dass bei d...