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SGB 9 § 91 Außerordentliche Kündigung (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten mit Ausnahme von § 86 auch bei außerordentlicher Kündigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt. (2) Die Zustimm...
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SGB 9 § 86 Kündigungsfrist (Law)
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.
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SGB 9 § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Law)
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte...