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BGB § 2026 Keine Berufung auf Ersitzung (Law)
Der Erbschaftsbesitzer kann sich dem Erben gegenüber, solange nicht der Erbschaftsanspruch verjährt ist, nicht auf die Ersitzung einer Sache berufen, die er als zur Erbschaft gehörend im Besitz hat. ...
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BinSchStrO 2012 § 20.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)
1. Die Übereinstimmung jeder Seil- und Kettenanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Fährzeugnis zu bescheinigen. ...
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BinSchUO2008Anh X § 4.02 Sonstige Abweichungen (Law)
1. Wenn die Anwendung der in diesem Kapitel genannten Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsbestimmungen praktisch schwer ausführbar ist oder...
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BinSchUO2008Anh X § 7.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
Für kleine Fahrgastschiffe sind die Anhänge II oder XII sowie III, IV und XI anzuwenden.
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BinSchUO2008Anh X § 8.03 Allgemeine Anforderungen (Law)
1. Der einwandfreie Zustand vom Rumpf, Rigg und Segel ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen zu bestätigen. Diese Bescheinigung g...
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BinSchUO2008Anh X § 8.07 Antrieb, Kraftstoffsystem (Law)
1. Im Sinne von Anhang II § 15.07 gelten die Segel als ein Hauptantriebssystem. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.10 Rettungsmittel (Law)
1. An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II § 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendung...
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BinSchUO2008Anh X § 8.11 Schutz vor Überbordfallen und Wiedereinstiegsmittel (Law)
1. An der Außenkante des Decks muss eine Fußleiste von mindestens 0,05 m Höhe vorhanden sein, die den Wasserablauf ermöglicht. Auf den Kajüte...
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BinSchUO2008Anh X § 8.12 Anker- und Schleppausrüstung (Law)
1. Das Zeesboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens e...
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BinSchUO2008Anh X § 8.16 Besatzung (Law)
Das Zeesboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsführer muss mindestens im Besitz eines modifizierten C1-Patentes sein sowie Segelerfahrung ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.04 Schwimmfähigkeit im Leckfall (Law)
Die Schwimmfähigkeit im Leckfall ist rechnerisch nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder oder nach Maßgabe des Anhangs II § 15.03 Nummer 7 bis 1...
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BinSchUO2008Anh X § 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)
Die Gültigkeitsdauer der Fahrtauglichkeitsbescheinigung beträgt maximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen. ...
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EinigVtr Anlage II Kap X A III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. §§ 242, 243 Abs. 1, §§ 248 und ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.04 Festigkeit des Wagendecks (Law)
1. Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsb...
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BinSchUO2008Anh X § 3.02 Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren (Law)
1. Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfä...
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BinSchUO2008Anh X § 3.05 Prüfung (Law)
Seil- und Kettenanlagen sind a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) vo...
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BinSchUO2008Anh X § 5.06 Rettungsmittel (Law)
1. Mindestens ein Rettungsring nach Anhang II § 10.05 Nummer 1 muss mit einer mindestens 30 m langen, schwimmfähigen Leine von 8 bis 11 mm Du...
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BinSchUO2008Anh X § 6.01 Übergangsbestimmungen für Barkassen, die in Betrieb sind (Law)
1. Barkassen, die den Vorschriften des Kapitels 5 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nu...