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Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 1038/18 (Urteil)
...ktoren Kontaktzeit (in Semesterwochenstunden), Anrechnungsfaktor und Gruppengröße zugrunde gelegt und diese Werte nach der Formel Kontaktzeit x Anrechnungsfaktor ÷ Gruppengröße berechnet. 97Vgl. z.B. ...
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 Nc 3/18 (Urteil)
...ktoren Kontaktzeit (in Semesterwochenstunden), Anrechnungsfaktor und Gruppengröße zugrunde gelegt und diese Werte nach der Formel Kontaktzeit x Anrechnungsfaktor ÷ Gruppengröße berechnet. 97Vgl. z.B. ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 41/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 39/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 42/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 37/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 38/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 40/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 33/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 31/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 43/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 34/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 32/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 35/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 44/16 (Urteil)
...ktische Wirksamkeit geschwächt, weil der Arbeitnehmer nicht hinreichend klar erkennen kann, dass er sich, nach der Erklärung seinerseits an der Höchstarbeitszeit gemäß Art. 6 Buchst. b) RL 2003/88/EG ...