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BesVNG 1 § 13 (Law)
(1) Übergangsweise gelten für die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen 8 und höher der Besoldungsordnungen B der Landesbesoldungsgesetze nebst den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen die ...
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BesVNG 1 § 11 (Law)
(1) Bei Versorgungsbezügen, denen ein Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe eines Amtes zugrunde liegt, das unmittelbar kraft Gesetzes durch Artikel I oder durch Anlage 4 dieses Gesetzes einer Besoldun...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 3 (Law)
(1) (2) § 1 Abs. 2 dieses Abschnitts gilt entsprechend für § 18 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
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BesVNG 1 § 1 (Law)
(weggefallen)
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BesVNG 1 Anlage 4 Überleitungsübersicht zu Artikel IV § 11 Abs. 1 des 1. BesVNG (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1971, 229 - 232)