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BEG § 137 (Law)
(1) Die Entschädigung nach §§ 134 bis 136 darf für den einzelnen Verfolgten und für seine Hinterbliebenen insgesamt 25.000 Deutsche Mark nicht übersteigen. (2) Der Kapitalwert der Rente ist ...
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BEG § 94 (Law)
Voraussetzung für das Wahlrecht nach § 93 ist, daß der Verfolgte im Zeitpunkt der Entscheidung das 65. Lebensjahr vollendet hat oder in seinem Beruf nicht mehr als 50 vom Hundert arbeitsfähig ist; bei...