-
BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)
-
WG Art 98 (Law)
Das Recht des Zahlungsorts bestimmt die Maßnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.
-
Grundgesetz Artikel 98 (Law)
Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln. Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfass...
-
BewG § 98 (weggefallen) (Law)
-
MarkenG § 98 Inhaberschaft (Law)
Inhaber von angemeldeten oder eingetragenen Kollektivmarken können nur rechtsfähige Verbände sein, einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände s...
-
VwGO § 98 (Law)
Soweit dieses Gesetz nicht abweichende Vorschriften enthält, sind auf die Beweisaufnahme §§ 358 bis 444 und 450 bis 494 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.
-
BBauG § 98 Schuldübergang (Law)
(1) Haftet bei einer Hypothek, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen Grundstück ersetzt wird, der von der Enteignung Betroffene zugleich persönlich, so übernimmt der Enteign...
-
BEG § 98 (Law)
Ist der Verfolgte vor Ausübung des Wahlrechtes verstorben, so findet § 86 entsprechende Anwendung. Die Rente ist nach § 97 zu berechnen.
-
EStG § 98 Rechtsweg (Law)
...XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.
-
BNotO § 98 (Law)
(1) Verweis und Geldbuße können durch Disziplinarverfügung der Aufsichtsbehörden verhängt werden. Soll gegen den Notar auf Entfernung aus dem Amt, Entfernung vom bisherigen Amtssitz oder Entfernung au...
-
GWB § 98 Auftraggeber (Law)
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.
-
LuftPersV § 98 (weggefallen) (Law)
-
VwVfG § 98 (Law)
(weggefallen)
-
SVG § 98 (Law)
(1) Die Rechtsverhältnisse der bei Inkrafttreten des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger regeln sich nach bisherigem Recht, wenn dies für den Versorgungsempfänger...
-
StRSaarEG § 98 Vorauszahlungen (Law)
(1) Auf die Jahressteuerschuld, die sich auf Grund der Hauptveranlagung 1960 ergibt, haben die Steuerpflichtigen im Saarland erstmals am 10. Februar 1960 Vorausz...
-
AuslSchuldAbkAG § 98 (Law)
Die Bestimmungen der §§ 90 bis 97 gelten sinngemäß für Abkommen, die zum Zwecke der Erneuerung oder Verlängerung des Kreditabkommens abgeschlossen werden.
-
BBergG § 98 Besitzeinweisungsentschädigung (Law)
(1) Der Grundabtretungsbegünstigte hat für die durch die vorzeitige Besitzeinweisung entstehenden Vermögensnachteile Entschädigung in Geld zu leisten, soweit die Nachteile nicht durch die Verzinsung d...
-
HGB § 98 (Law)
Der Handelsmakler haftet jeder der beiden Parteien für den durch sein Verschulden entstehenden Schaden.
-
PatG § 98 (Law)
(weggefallen)
-
StVollzG § 98 Androhung (Law)
Unmittelbarer Zwang ist vorher anzudrohen. Die Androhung darf nur dann unterbleiben, wenn die Umstände sie nicht zulassen oder unmittelbarer Zwang sofort angewendet werden muß, um eine rechtswidrige T...