2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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ArbGG § 90 Verfahren (Law)
(1) Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Beschwerdegericht oder durch Erkl...
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ArbGG § 37 Ehrenamtliche Richter (Law)
(1) Die ehrenamtlichen Richter müssen das dreißigste Lebensjahr vollendet haben und sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter eines Gerichts für Arbeitssachen gewesen sein. (2) Im ü...