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BrennO 1998 § 42 (Law)
(1) Wer eine Obstgemeinschaftsbrennerei betreibt, hat der Zollstelle auf Verlangen ein Verzeichnis der Mitglieder in doppelter Ausfertigung einzureichen und ihr Änderungen unverzüglich an...
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BrennO 1998 § 213d Ermittlung des Betriebsabzugs bei der Nutzungsüberlassung von Brennrechten, der Zusammenlegung von Brennereien sowie der Übertragung von Brennrechten nach § 42 Abs. 1, 3 und § 42a des Gesetzes (Law)
(1) Wird nach § 42a des Gesetzes das Brennrecht einer Brennerei auf Antrag ganz oder teilweise einer oder mehreren anderen Brennereien (übernehmende Brennerei) zur Nutzung überlassen, err...