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BauWiAusbV 1999 § 95 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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BauWiAusbV 1999 § 54 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 53 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 10 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 10 (zu § 54) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1208 - 1210) ...