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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe ist die wirtschaftliche Stellung des verstorbenen Verfolgten maßgebend, es sei denn, daß seine soziale Stellung eine günstigere Einreihung re...
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BEGDV 1 § 1 Nachweis des Todes (Law)
(1) Der Tod oder die Todesfeststellung nach dem Verschollenheitsgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften wird regelmäßig durch öffentliche Urkunden nachgewiesen. (2) Kann der Tod oder die...
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BEGDV 1 Anlage 2 (zu § 11 der 1.DV-BEG) (Law)
...xtes: BGBl. I 1966, 299 ...