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FeV 2010 § 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (Law)
(1) Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ihre Begutachtungsstellen bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. (2) Die Anerkennung wird a...
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FeV 2010 Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2) (Law)
...xis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, ...