2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
ALG § 95 Leistungen zur Teilhabe (Law)
Für Leistungen zur Teilhabe sind bis zum Ende der Leistungen die Vorschriften weiter anzuwenden, die im Zeitpunkt der Antragstellung oder, wenn den Leistungen ein Antrag nicht vorausging, der Inanspru...
-
ALG § 75 Erstattungsberechtigte (Law)
Beiträge werden auf Antrag erstattet 1. Versicherten, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ni...