Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 (Urteil)
...s der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers, auf die Abgeordnetenhaus und Senat von Berlin sich berufen, ergibt sich nichts anderes. Nachbesserungspfl...