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BewG § 23 Nachfeststellung (Law)
(1) Für wirtschaftliche Einheiten, für die ein Einheitswert festzustellen ist, wird der Einheitswert nachträglich festgestellt (Nachfeststellung), wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunk...
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BewG Anlage 23 (zu § 187 Abs. 2 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3070) ...