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MarkschBergV § 16 Anforderungen an Gebiete nach § 125 Abs. 2 des Bundesberggesetzes (Law)
Messungen nach § 15 dürfen nur für Gebiete verlangt werden, in denen 1. nach Art, Umfang und Ablauf der Gewinnung und nach Art, ...
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MarkschBergV § 15 Anforderungen an Messungen nach § 125 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (Law)
(1) Als Messungen nach § 125 Abs. 1 des Bundesberggesetzes können solche verlangt werden, die zur Erfassung von Bodenbewegungen geeignet sind, wie Höhen-, Längen- und Winkelmessungen sowie Punktlagebe...