BBG 2009 § 144 Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden (Law)
(1) Ist eine bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Dienstherr einer Beamtin oder eines Beamten, kann die für die Aufsicht zuständige oberste Bundesbehörde in d...