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BBergG § 148 Tatort, Gerichtsstand (Law)
(1) Werden Taten nach § 146 nicht im Inland begangen, so gilt das deutsche Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatorts. (2) Im Bereich des Festlandsockels haben die Beamten der in § 132 Abs....
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BBergG § 90 Wertänderungen, Veränderungen, Begründung neuer Rechtsverhältnisse (Law)
(1) Bei der Festsetzung der Entschädigung bleiben folgende Wertänderungen unberücksichtigt: 1. Werterhöhungen, die ausschließlic...