BBauG § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen (Law)
(1) Stehen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Anlagen der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme, Telekommunikationsdienstleistungen oder Anlagen der Abwasserwirtsch...