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ViehVerkV 2007 § 28 Anzeige der Kennzeichnung (Law)
Die Kennzeichnung eines Rindes hat der Tierhalter unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Registriernummer seines Betriebes sowie der verwendeten Ohrmarkennummer un...
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ViehVerkV 2007 Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 235) Seite: … Name: ...
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ViehVerkV 2007 § 12 Viehhandelsunternehmen (Law)
(1) Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu...
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ViehVerkV 2007 Anlage 6 (zu § 28 und § 32 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 227) ...
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ViehVerkV 2007 Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3) (Law)
...xierung, Überwachung und Absonderung von Tieren vorhanden sein, so dass beim Auftreten einer ansteckenden Krankheit alle seuchenkranken und verdächtigen Tiere abgesondert werden können. ...
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ViehVerkV 2007 Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 221) 1. Der Viehhandelsunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ...