-
SGB 10 § 10 Beteiligungsfähigkeit (Law)
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind 1. natürliche und juristische Personen, ...
-
SGB 10 Inhaltsübersicht (Law)
...
-
SGB 10 § 3 Amtshilfepflicht (Law)
(1) Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen ergänzende Hilfe (Amtshilfe). (2) Amtshilfe liegt nicht vor, wenn 1. ...
-
SGB 10 § 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt (Law)
(1) Sieht eine Rechtsvorschrift vor, dass für die Feststellung der erheblichen Tatsachen deren Glaubhaftmachung genügt, kann auch die Versicherung an Eides statt zugelassen werden. Eine Tatsache ist d...
-
SGB 10 § 24 Anhörung Beteiligter (Law)
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. ...
-
SGB 10 § 28 Wiederholte Antragstellung (Law)
Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung ve...
-
SGB 10 § 31 Begriff des Verwaltungsaktes (Law)
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbar...
-
SGB 10 § 31a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes (Law)
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten. Setzt die Behörde automatische Einricht...
-
SGB 10 § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwal...
-
SGB 10 § 34 Zusicherung (Law)
(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor ...
-
SGB 10 § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern (Law)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 40 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. ...
-
SGB 10 § 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern (Law)
Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 40 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die ört...
-
SGB 10 § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfecht...
-
SGB 10 § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, soweit ...
-
SGB 10 § 54 Vergleichsvertrag (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachg...
-
SGB 10 § 55 Austauschvertrag (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2, in dem sich der Vertragspartner der Behörde zu einer Gegenleistung verpflichtet, kann geschlossen werden, wenn die Gegenleistung...
-
SGB 10 § 57 Zustimmung von Dritten und Behörden (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. (2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Er...
-
SGB 10 § 85 Bußgeldvorschriften (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 78 Abs. 1 Satz 1 Sozialdaten verarbeitet oder nutzt, w...
-
SGB 10 § 85a Strafvorschriften (Law)
(1) Wer eine in § 85 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe...
-
SGB 10 § 89 Ausführung des Auftrags (Law)
(1) Verwaltungsakte, die der Beauftragte zur Ausführung des Auftrags erlässt, ergehen im Namen des Auftraggebers. (2) Durch den Auftrag wird der Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung g...