FamFG § 350 Eröffnung der Verfügung von Todes wegen durch ein anderes Gericht (Law)
Hat ein nach § 344 Abs. 6 zuständiges Gericht die Verfügung von Todes wegen eröffnet, hat es diese und eine beglaubigte Abschrift der Eröffnungsniederschrift dem Nachlassgericht zu übersenden; eine be...