-
ZPO § 377 Zeugenladung (Law)
(1) Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet,...
-
RVO (XXXX) §§ 377 bis 379 (weggefallen) (Law)
-
HGB § 377 (Law)
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu ...
-
FamFG § 377 Örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Einzelkaufmanns, der Sitz der Gesellschaft, des Versicherungsvereins, der Genossenschaft, der Partnerschaft od...
-
BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
-
BGB § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts (Law)
(1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen. (2) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann während des Insolvenzverfahrens das Recht z...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
-
BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...XI)
-
WG Art 97 (Law)
Die Form des Protestes und die Fristen für die Protesterhebung sowie die Form der übrigen Handlungen, die zur Ausübung oder Erhaltung der Wechselrechte erforderlich sind, bestimmen sich nach dem Recht...
-
AO 1977 § 377 Steuerordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. (2) Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten d...
-
EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
-
BGB § 97 Zubehör (Law)
(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechend...
-
BHO § 97 Bemerkungen (Law)
(1) Der Bundesrechnungshof faßt das Ergebnis seiner Prüfung, soweit es für die Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung von Bedeutung sein kann, jährlich fü...
-
FlurbG § 97 (Law)
Der zersplitterte Grundbesitz ist großzügig zusammenzulegen. Nach Möglichkeit sollen ganze Flurstücke ausgetauscht werden. Die Veränderung und Neuanlage von Wegen und Gewässern sowie Bodenverbesserung...
-
HGB § 97 (Law)
Der Handelsmakler gilt nicht als ermächtigt, eine Zahlung oder eine andere im Vertrage bedungene Leistung in Empfang zu nehmen.
-
IRG § 97 (weggefallen) (Law)
-
LuftFzgG § 97 (Law)
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung das Verfahren zu bestimmen, nach dem ein Register für Pfandrechte an Luft...
-
SchRegO § 97 (Law)
(1) Ist ein Binnenschiff vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung vom 4. Juli 1980 (BGBl. I S. 833) am 1. Januar 1981 zur Eintragung in das Schiffsregister angemeldet...