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AufenthG 2004 § 80 Handlungsfähigkeit (Law)
(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nach diesem Gesetz ist ein Ausländer, der volljährig ist, sofern er nicht nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsunfähig oder in dieser Ange...
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AufenthG 2004 § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verwendungsregelungen (Law)
(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten und sonstiger Angaben nach § 87 unterbleibt, soweit besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. (2) Personenbezogen...