2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AMG 1976 § 80 Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen (Law)
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die weiteren Einzelheiten über das Verfahren bei ...
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AMG 1976 § 93 Mehrere Ersatzpflichtige (Law)
Sind mehrere ersatzpflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. Im Verhältnis der Ersatzpflichtigen zueinander hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den U...