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GefStoffV 2010 § 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor physikalisch-chemischen Einwirkungen zu ergreifen. Er hat die Maßna...
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GefStoffV 2010 Anhang III (zu § 11 Absatz 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2531 - 2534; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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GefStoffV 2010 Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3) (Law)
...zbereite Werkfeuerwehr vorhanden ist, 4. das ins Lager gelangende Lagergut abgesiebt wird und 5. ...