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BBergG § 144 Klage vor den ordentlichen Gerichten (Law)
(1) Für Rechtsstreitigkeiten über Entschädigungen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. (2) Für die Klage sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließ...
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BBergG § 90 Wertänderungen, Veränderungen, Begründung neuer Rechtsverhältnisse (Law)
(1) Bei der Festsetzung der Entschädigung bleiben folgende Wertänderungen unberücksichtigt: 1. Werterhöhungen, die ausschließlic...