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BGB § 144 Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (Law)
(1) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird. (2) Die Bestätigung bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft bestimm...
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BGB § 90 Begriff der Sache (Law)
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.