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AO 1977 § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide (Law)
(1) Steuerbescheide sind schriftlich oder elektronisch zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer sc...
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AO 1977 § 16 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...zbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.