BBauG § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen (Law)
Die Länder können durch Gesetz den Kammern und Senaten für Baulandsachen die Verhandlung und Entscheidung über Maßnahmen der Enteignung und enteignungsgleiche Eingriffe, die die in § 86 genannten Gege...