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BGB § 248 Zinseszinsen (Law)
(1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig. (2) Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vere...
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AktG § 248 Urteilswirkung (Law)
(1) Soweit der Beschluß durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt ist, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nich...
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InsO § 248 Gerichtliche Bestätigung (Law)
(1) Nach der Annahme des Insolvenzplans durch die Beteiligten (§§ 244 bis 246a) und der Zustimmung des Schuldners bedarf der Plan der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. (2) Das Gericht ...
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StGB § 248 (weggefallen) (Law)
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2...
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HGB § 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte (Law)
(1) In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden: 1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, ...
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FamFG § 248 Einstweilige Anordnung bei Feststellung der Vaterschaft (Law)
...zbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d des Bürgerlichen Gesetzbuchs anhängig ist. (2) Im Fall des Absatzes 1 ist das Gericht zus...
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ZPO § 248 Verfahren bei Aussetzung (Law)
(1) Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem Prozessgericht anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) Die Entscheidung kann ohne mündliche Verh...
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LAG § 248 Zuschlag zum Grundbetrag (Law)
Der für den Geschädigten nach den §§ 246, 247 sich ergebende Grundbetrag erhöht sich um 10 vom Hundert für 1. Heimatvertriebene ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 466 - 468 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 469 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 468 ...
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EinigVtr Anlage I Kap XII A III Anlage I Kapitel XII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BinSchUO2008Anh XII § 7.02 Freie Sicht (Law)
1. Vom Steuerstand aus muss nach allen Seiten genügend freie Sicht vorhanden sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XII § 8a.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Für die Zwecke dieses Kapitels gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Motor“ ist ein Motor, der nach dem Prinzip der Kompressi...
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BinSchUO2008Anh XII § 15.09 Rettungsmittel (Law)
1. Zusätzlich zu den in § 10.05 Nr. 1 genannten Rettungsringen müssen auf allen für Fahrgäste bestimmten, nicht geschlosse...
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BinSchUO2008Anh XII § 8 Besondere Vorschriften für Stengen (Law)
1. Hölzerne Stengen müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 9 Besondere Vorschriften für Bugspriete (Law)
1. Hölzerne Bugspriete müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 15 Besondere Vorschriften für laufendes Gut (Law)
1. Für laufendes Gut müssen Faserseile oder Stahldrahttauwerk verwendet werden. Die Bruchfestigkeit und der Durchmesser fü...
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BinSchUO2008Anh XII § 19 Prüfung (Law)
1. Die Takelage ist durch die Untersuchungskommission alle 2,5 Jahre zu prüfen. Der Mindestumfang der Prüfung umfasst ...