Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZB 59/11 (Urteil)
...zbeträge zu beschränken. Die Gefahr, der Arbeitgeber werde bei einer entsprechenden Titulierung nur den Differenzbetrag zahlen und sich im Übrigen seiner Leistungspflicht entziehen, besteht in einem s...