2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
ALG § 95 Leistungen zur Teilhabe (Law)
Für Leistungen zur Teilhabe sind bis zum Ende der Leistungen die Vorschriften weiter anzuwenden, die im Zeitpunkt der Antragstellung oder, wenn den Leistungen ein Antrag nicht vorausging, der Inanspru...
-
ALG § 16 Renten wegen Todes bei Verschollenheit (Law)
Sind Ehegatten, geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen, gelten sie als verstorben, wenn die Umstände ihren Tod wahrscheinlich machen und seit einem Jahr Nachrichten über ihr Leben nicht ei...