2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BBG 2009 § 133 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (Law)
(1) Für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte nach § 6 Abs. 5 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Nach ...
-
BBG 2009 § 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung (Law)
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. ...