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AuslSchuldAbkAG § 91 (Law)
(1) In den Fällen, in denen ein Kreditinstitut gemäß Nummer 3 Absatz 4 des Kreditabkommens verpflichtet ist, seinem ausländischen Bankgläubiger einen eigenen Wechsel oder ein Garantieschr...
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AuslSchuldAbkAG § 53 (Law)
Ist eine Schuld der in § 52 bezeichneten Art geregelt, so wird sie, soweit sich aus diesem Gesetz nicht ein anderes ergibt, wie eine Verbindlichkeit behandelt, die mit Wirkung vom Beginn des 21. Juni ...