AUG 2011 § 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens (Law)
(1) Abweichend von § 59 Absatz 2 Satz 1 beträgt die Frist für die Beschwerde des Schuldners gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zwei Monate, wenn die Zustellung an den Schuldner im Ausland erf...