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AMG 1976 § 80 Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen (Law)
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die weiteren Einzelheiten über das Verfahren bei ...
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AMG 1976 § 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen (Law)
(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ...