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ALG § 99 Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten (Law)
(1) Eine nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- oder Anrechnungsvorschriften festzustellende Rente wird ermittelt, indem der für die bis zum Rentenbeginn zu...
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ALG § 17 Anrechenbare Zeiten (Law)
(1) Auf die Wartezeit von fünf, 15 und 35 Jahren werden Beitragszeiten angerechnet. Ferner werden angerechnet 1. Zeiten, für die...