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ÄApprO 2002 Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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ÄApprO 2002 Anlage 14 (zu § 40 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2434) Herr/Frau ............................................
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen (Law)
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 § 14 Schriftliche Prüfung (Law)
...ass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen Prüfungen (§ 23...
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ÄApprO 2002 Anlage 9 (zu § 23 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2428 ...
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ÄApprO 2002 § 9 Zuständige Stelle (Law)
...assen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle des Landes, bei der nunmehr die Zulassung beantragt wird, im Benehmen mit der nach Satz 1, 2 oder 3 zuvor zuständigen Stelle.
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ÄApprO 2002 Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...as medizinische Grundlagenwissen über die Körperfunktionen, insbesondere sind die naturwissenschaftlichen Fächer auf die medizinisch relevanten Inhalte auszurichten. Die Prüfungen schließen Aspekte ei...
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...as Wahlfach ................ mit der Note "......................." abgeschlossen. Siegel oder St...
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ÄApprO 2002 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2420 I. ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2426; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...